Wer einen Messestand plant, stoesst frueher oder spaeter auf zwei Begriffe, die viele Fragen aufwerfen: die Technischen Richtlinien der Messe und die Standbaugenehmigung. Was genau muss ich einreichen, wann und in welcher Form? Dieser Beitrag beantwortet das Schritt fuer Schritt und ordnet ein, welche Rolle die Unterlagen im gesamten Planungsablauf spielen. Wichtig vorweg: Die konkreten Werte und Fristen stehen immer in den Technischen Richtlinien der jeweiligen Messegesellschaft und unterscheiden sich von Veranstaltung zu Veranstaltung. Dieser Text erklaert das Prinzip, nicht die Zahlen einer bestimmten Messe.

Was sind die Technischen Richtlinien?

Die Technischen Richtlinien, kurz TR, sind das Regelwerk, das jede Messegesellschaft fuer ihr Gelaende herausgibt. Sie legen fest, wie ein Stand gebaut werden darf und wo die Grenzen liegen. Dazu gehoeren Vorgaben zu Bauhoehen, zu Abstaenden gegenueber Nachbarstaenden, zu Rettungswegen, zum Brandschutz und zu den Anschluessen fuer Strom, Wasser und Datenleitungen. Die TR sind fuer alle Aussteller und ihre Dienstleister verbindlich. Sie sind keine Empfehlung, sondern die Grundlage, auf der die Messe spaeter den Stand abnimmt.

Fuer jede Veranstaltung gibt es eine eigene, oft jaehrlich aktualisierte Fassung der TR. Werte, die bei einer Messe gelten, koennen bei einer anderen Messe abweichen, selbst wenn beide auf demselben Gelaende stattfinden. Deshalb ist der erste Schritt jeder Standplanung immer, die gueltigen Technischen Richtlinien der konkreten Veranstaltung zu lesen. Die Messegesellschaften stellen sie in der Regel im Ausstellerbereich oder Serviceportal bereit.

Wann ist eine Standbaugenehmigung noetig?

Nicht jeder Stand muss einzeln genehmigt werden. Ein einfacher Reihenstand innerhalb der ueblichen Bauhoehe laesst sich oft ohne gesondertes Genehmigungsverfahren aufbauen, solange er die TR einhaelt. Sobald ein Stand jedoch von den Standardvorgaben abweicht, wird eine Standbaugenehmigung faellig. Die Messegesellschaft prueft dann vorab die eingereichten Plaene und erteilt erst danach die Freigabe.

Typische Faelle, in denen eine Genehmigung noetig wird, sind Sonderkonstruktionen aller Art, das Ueberschreiten der frei zulaessigen Bauhoehe, geschlossene Deckenflaechen oder Ueberbauungen sowie zweigeschossige Staende, also Doppelstockstaende mit einer begehbaren oberen Ebene. Auch Abhaengungen von der Hallendecke, groessere Podeste und tragende Aufbauten fallen meist unter die Genehmigungspflicht. Ob Ihr konkreter Stand betroffen ist, ergibt sich aus den TR der Messe, die genau beschreiben, ab welcher Hoehe und bei welchen Bauteilen eine Pruefung verlangt wird.

Welche Unterlagen Sie einreichen

Die Genehmigung stuetzt sich auf Plaene, die den Stand eindeutig darstellen. Je nach Messe und Komplexitaet des Stands werden folgende Unterlagen verlangt:

  • Bemasste Standplaene in einem gaengigen Massstab, damit Groessen und Abstaende nachvollziehbar sind
  • Grundriss und Aufriss, also die Draufsicht und die Seitenansicht mit allen Hoehen
  • Angaben zur Standflaeche, zur Standform und zur Lage im Verhaeltnis zu den Nachbarstaenden
  • ein Statiknachweis bei Sonderkonstruktionen, Doppelstockstaenden, Abhaengungen und tragenden Aufbauten
  • Angaben zu den verwendeten Materialien und deren Brandverhalten
  • bei zweigeschossigen Staenden zusaetzlich Nachweise zur Nutzung der oberen Ebene, etwa zur zulaessigen Personenzahl

Der Statiknachweis belegt rechnerisch, dass die Konstruktion die auftretenden Lasten sicher traegt. Bei aufwendigen Aufbauten verlangen manche Messegesellschaften, dass ein unabhaengiger, zweiter Statiker die Berechnung prueft. Auch das ist ein Punkt, der in den jeweiligen Technischen Richtlinien geregelt ist und der zusaetzliche Zeit kostet. Wer die Plaene professionell erstellen laesst, reicht sie in der Regel gebuendelt mit allen geforderten Nachweisen ein, sodass die Messe alles Noetige in einem Vorgang pruefen kann.

Brandschutz, Sichtblenden und Bauhoehenzonen

Drei Themen tauchen in fast jeder Standplanung auf. Das erste ist der Brandschutz. Baustoffe fuer Messestaende muessen ein definiertes Brandverhalten erfuellen, ueblicherweise mindestens schwer entflammbar, in der Baustoffklasse haeufig als B1 bezeichnet. Fuer Decken, geschlossene Ueberbauungen oder bestimmte Dekorationen koennen zusaetzliche Auflagen gelten. Welche Klasse in Ihrem Fall gefordert ist und welche Nachweise Sie fuehren muessen, steht in den TR der Veranstaltung.

Das zweite Thema sind die Sichtblenden zu Nachbarstaenden. Wo Ihr Stand an einen fremden Stand grenzt, verlangen die Richtlinien oft eine geschlossene, sauber gestaltete Trennwand bis zu einer bestimmten Hoehe, damit der Nachbar nicht auf Ihre Rueckseite blickt. Ragt Ihre Konstruktion ueber diese Hoehe hinaus, gelten meist Rueckseitengestaltung und weitere Vorgaben, damit die Nachbarn nicht beeintraechtigt werden.

Das dritte Thema sind die Bauhoehenzonen, teils auch Baubeschraenkungszonen genannt. Viele Hallen teilen die Flaeche in Zonen mit unterschiedlich zulaessiger Bauhoehe ein. In der Naehe von Gaengen und Nachbarstaenden ist oft nur eine geringere Hoehe erlaubt, im Kern des Stands eine groessere. Eng damit verbunden sind die Rettungswege: Gaenge, Notausgaenge und Fluchtwege muessen frei bleiben und duerfen durch keinen Aufbau verstellt werden. Diese Vorgaben dienen der Sicherheit im Notfall und werden bei der Standabnahme kontrolliert.

Fristen und Ablauf im Ueberblick

Genehmigungspflichtige Plaene muessen vor Aufbaubeginn eingereicht und freigegeben sein, denn der Aufbau darf erst nach dem Genehmigungsvermerk starten. Die genauen Fristen legt jede Messe in ihren Technischen Richtlinien fest, und sie fallen je nach Veranstaltung und Art des Stands unterschiedlich aus. Sonderkonstruktionen mit zusaetzlicher statischer Pruefung brauchen dabei erfahrungsgemaess laengeren Vorlauf als ein einfacher Aufbau. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf einen Erfahrungswert von einer anderen Messe, sondern nehmen Sie die Frist der konkreten Veranstaltung als verbindlich.

In der Praxis laeuft es so ab: Zuerst werden die gueltigen TR gelesen und der Standentwurf daran ausgerichtet. Dann entstehen die bemassten Plaene und die noetigen Nachweise. Diese Unterlagen gehen fristgerecht an die Messegesellschaft, die sie prueft und die Genehmigung erteilt oder Nachbesserungen verlangt. Erst nach der Freigabe beginnt der Aufbau, und am Ende steht die Standabnahme vor Ort. Weil dieser Ablauf Zeit braucht, gehoert die Genehmigung fest in den Gesamtzeitplan des Messeauftritts. Wie sich die einzelnen Schritte sinnvoll ueber die Monate verteilen, zeigt unser Zeitplan zur Messeplanung.

Wie diese Regeln konkret aussehen, unterscheidet sich stark von Messe zu Messe. Beispiele dafuer, worauf es bei einzelnen Veranstaltungen ankommt, finden Sie in unseren messespezifischen Ratgebern, etwa zum Messestand fuer die Achema in Frankfurt oder zum Messestand fuer die Ligna in Hannover. Die dortigen Hinweise verweisen fuer die verbindlichen Werte immer auf die jeweils gueltigen Technischen Richtlinien.

Fazit

Die Technischen Richtlinien sind der Rahmen, die Standbaugenehmigung ist der Nachweis, dass Ihr Stand diesen Rahmen einhaelt. Bemasste Plaene, Grund- und Aufriss, ein Statiknachweis bei Sonderkonstruktionen sowie die Angaben zu Brandschutz und Bauhoehen bilden den Kern der Unterlagen. Die konkreten Zahlen und Fristen entnehmen Sie stets den TR der jeweiligen Messe. Wenn Sie moechten, uebernehmen wir Planung, Unterlagen und Abstimmung mit der Messe fuer Sie. Mehr dazu auf der Seite Messebau-Leistungen. Fragen zu einem konkreten Projekt beantworten wir gern telefonisch unter 069 201 65 001 oder per E-Mail an info@dietrendsetzerei.de.